Impressum

 

bovicare GmbH

Bernauer Allee 10, 16321 Bernau (bei Berlin) OT Schönow

Tel.: +49 3338 – 341 459 - 0
Fax: +49 3338 – 341 459 - 2
E-Mail: beratung@bovicare.de

Unternehmensform: GmbH

Handelsregister: HRB 22175 Amtsgericht Potsdam
Umsatzsteuer-IdNr.: DE 265396658

Geschäftsführer:
Dr. Christian Fidelak

Verantwortlich für den Inhalt der Website der bovicare GmbH:
Dr. Christian Fidelak

Urheberrechte:
Alle in dieser Website eingebundenen enthaltenen Texte, Bilder und Grafiken sowie das Layout dieser Website unterliegen dem Urheberrecht.
Die unerlaubte oder nicht autorisierte Verwendung einzelner Inhalte oder kompletter Seiten wird kann sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt werden.
Die Rechte der gesamten Internetpräsenz der bovicare GmbH liegen allein beim Unternehmen und seiner gesetzlichen Vertreter.

Informationspflichten für Dienstleistungserbringer:
Der Geschäftsführer Dr. Christian Fidelak als auch alle veterinärmedizinisch tätigen wissenschaftliche MitarbeiterInnen/ProjektleiterInnen führen die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung Tierarzt. Diese wurde ihnen in an einer veterinärmedizinischen Universität in Deutschland verliehen. Dies gilt ebenso für etwaige Doktortiteln.

Die zuständige berufsrechtliche Institution ist die

Landestierärztekammer Brandenburg

Müllroser Chaussee 50

 

15236 Frankfurt (Oder)

https://www.ltk-brandenburg.de

 

Für die tierärztlich tätigen MitarbeiterInnen gelten die aktuellen Kammergesetze.

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/heilberg

Zudem haben sie die Bundestierärzteordnung vom 20. November 1981, zuletzt geändert am 15. August 2019, zu beachten. (Siehe www.gesetze-im-internet.de/bt_o/BJNR004160965.html)
Ferner unterliegen sie der Berufsordnung der Landestierärztekammer Brandenburg. (
https://www.ltk-brandenburg.de/2020/cms/wp-content/uploads/2024/11/Berufsordnung-.pdf) in der Fassung vom 02.April 2024.

 

Dr. Christian Fidelak besitzt die Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern (Risikogruppen 1 und 2 im Sinne der Biostoffverordnung) gemäß § 44 Infektionsschutzgesetz. Zudem sind die im mikrobiologischen Labor der bovicare GmbH durchgeführten Tätigkeiten gemäß § 49 Infektionsschutzgesetz angezeigt.


Gemäß § 2 Tierseuchenerregerverordnung ist der bovicare GmbH die Erlaubnis zum Arbeiten mit in Milch und Milcherzeugnissen vorkommenden vermehrungsfähigen Bakterien und ähnlichen Organismen und Pilzen oder vermehrungsfähigen Teilen solcher Erreger, soweit diese Erreger oder Erregerteile hinsichtlich des von Ihnen ausgehenden Infektionsrisikos in die Risikogruppen 1 oder 2 eingestuft sind oder vergleichbar einzustufen wären, erteilt worden.